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Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen

(im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Barntec UG (haftungsbeschränkt),

Ruhrallee 9, 44139 Dortmund, vertreten durch den Geschäftsführer, Thomas Granitza.

 

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende

Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken

abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen

beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB Unternehmer ist

eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige

Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer

gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit

handelt, § 14 BGB.

 

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein

Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Vertragsschluss

1.1 Bestellungen des Kunden bei Barntec UG, stellen lediglich ein Angebot an

Barntec UG zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine

Annahme des Vertrages durch Barntec UG.

1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

1.3 Die Annahme erfolgt durch Barntec UG mit gesonderter Auftragsbestätigung

oder mit Lieferung/Montage der Ware

 

2. Lieferung

2.1 Barntec UG liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in

Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der

Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden,

bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzgl. MwSt. und zzgl. Verpackung und

Versandkosten.

3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig,

soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung

abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von

Barntec UG (nachfolgend: Vorbehaltsware).

 

4. Gewährleistung

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer

etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch

beschränkt.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Barntec UG über die Art der

Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind

die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus

der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem

Jahr ab Lieferung.

 

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht

soweit Barntec UG nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B.

Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Barntec UG dem

Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt

erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und

vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht

fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den

vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend

keine abweichende Vereinbarung

getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen

von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

 

1. Kosten

1.1. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche

Anforderung durch den Kunden erstellt.

1.2. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur

verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich

bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen

Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht

durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet

werden können.

1.3. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der

Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in

einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden

Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber

informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur

feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst

waren.

1.4. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer

Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen

Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand

zurückversetzt.

1.5. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile,

Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die

Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird

die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so

genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen

im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

 

 

2. Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten

und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits

beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

 

3. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Barntec UG kann

bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

 

4. Mitwirkungspflichten

4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die

Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der

erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle

Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen

vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Barntec UG

berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die

Handlungen vorzunehmen.

4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen

unberührt.

 

5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

5.1 Die Angaben von Barntec UG über Reparatur- oder Montagefristen beruhen

auf Schätzungen und sind unverbindlich.

5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B.

Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs-

oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen,

höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen

angemessen.

6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den

Kunden

6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung

angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht

verweigert werden.

 

6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach

Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der

Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die

Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als

erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen

spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu

machen.

 

7. erweitertes Pfandrecht

Barntec UG steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein

Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten

Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch

wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen

und sonstigen Leistungen geltend gemacht

werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für

sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit

diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt

sind.

 

8. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Barntec UG

unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Muster-GmbH

Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt

oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Muster-

GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der

Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

 

Schlussbestimmungen

Die Barntec UG (haftungsbeschränkt) ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem

Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

teilzunehmen.

 

Download AGB2023