Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen
(im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Barntec UG (haftungsbeschränkt),
Ruhrallee 9, 44139 Dortmund, vertreten durch den Geschäftsführer, Thomas Granitza.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende
Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB Unternehmer ist
eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, § 14 BGB.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein
Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei Barntec UG, stellen lediglich ein Angebot an
Barntec UG zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine
Annahme des Vertrages durch Barntec UG.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch Barntec UG mit gesonderter Auftragsbestätigung
oder mit Lieferung/Montage der Ware
2. Lieferung
2.1 Barntec UG liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in
Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der
Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden,
bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzgl. MwSt. und zzgl. Verpackung und
Versandkosten.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig,
soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung
abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von
Barntec UG (nachfolgend: Vorbehaltsware).
4. Gewährleistung
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer
etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch
beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Barntec UG über die Art der
Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind
die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus
der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem
Jahr ab Lieferung.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht
soweit Barntec UG nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B.
Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Barntec UG dem
Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht
fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend
keine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen
von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
1. Kosten
1.1. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche
Anforderung durch den Kunden erstellt.
1.2. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur
verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich
bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen
Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht
durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet
werden können.
1.3. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der
Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in
einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden
Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber
informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur
feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst
waren.
1.4. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer
Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen
Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand
zurückversetzt.
1.5. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile,
Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die
Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird
die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so
genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen
im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten
und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits
beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Barntec UG kann
bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die
Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der
erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle
Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen
vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Barntec UG
berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die
Handlungen vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen
unberührt.
5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
5.1 Die Angaben von Barntec UG über Reparatur- oder Montagefristen beruhen
auf Schätzungen und sind unverbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B.
Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs-
oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen,
höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen
angemessen.
6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den
Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung
angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht
verweigert werden.
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach
Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der
Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die
Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als
erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen
spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu
machen.
7. erweitertes Pfandrecht
Barntec UG steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein
Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten
Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch
wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen
und sonstigen Leistungen geltend gemacht
werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für
sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit
diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Barntec UG
unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Muster-GmbH
Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt
oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Muster-
GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der
Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
Schlussbestimmungen
Die Barntec UG (haftungsbeschränkt) ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
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