Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
Betreiber der Website
Barntec UG (haftungsbeschränkt)
Ruhrallee 9
44139 Dortmund
Kontakt
Telefon: 0231 952 5007
Fax: 0231 981 94921
E-Mail: info@barntec.de
Vertretungsberechtigt
Thomas Granitza (Geschäftsführer)
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund
HRB 31786
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE 284779054
Verantwortlich i. S. d. § 18 Abs. 2 MStV
Thomas Granitza
Anschrift wie oben
Datenschutzerklärung
Platzhalter — wird noch final ausgearbeitet.
1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist die Barntec UG (haftungsbeschränkt), Ruhrallee 9, 44139 Dortmund, info@barntec.de.
2. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
[Platzhaltertext — hier folgen Angaben zu Server-Logfiles und zum Kontaktformular.]
3. Cookies
Beim Aufruf dieser Website werden Sie über ein Cookie-Banner um Ihre Einwilligung zur Cookie-Nutzung gebeten. Wir unterscheiden zwischen folgenden Kategorien:
| Cookie | Zweck | Laufzeit |
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4. Statistik-Analyse (Matomo)
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5. Ihre Rechte
[Platzhaltertext — hier folgen Hinweise zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch etc.]
6. Kontakt für Datenschutzanfragen
info@barntec.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen für Verträge zwischen der Barntec UG (haftungsbeschränkt), Ruhrallee 9, 44139 Dortmund, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Granitza.
Geltungsbereich
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
§ 1 Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei Barntec UG stellen lediglich ein Angebot an Barntec UG zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Barntec UG.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch Barntec UG mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung/Montage der Ware.
§ 2 Lieferung
2.1 Barntec UG liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft, auf den Kunden über.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich MwSt. sowie zuzüglich Verpackung und Versandkosten.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Barntec UG (nachfolgend: Vorbehaltsware).
§ 4 Gewährleistung
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet Barntec UG über die Art der Nacherfüllung; zusätzlich gilt § 377 HGB. Im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache sowie die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
§ 5 Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit Barntec UG nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die Barntec UG dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
Für Reparatur- und Montageleistungen gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, soweit nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
§ 6 Kosten
6.1 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
6.2 Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
6.3 Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, informieren wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
6.4 Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
6.5 Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für Arbeitsleistungen, Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag; nur Abweichungen im Leistungsumfang sind besonders aufzuführen.
§ 7 Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
§ 8 Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Barntec UG kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
§ 9 Mitwirkungspflichten
9.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
9.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, ist Barntec UG berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
9.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
§ 10 Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
10.1 Die Angaben von Barntec UG über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
10.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z. B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferern) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
§ 11 Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
11.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
11.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
§ 12 Erweitertes Pfandrecht
Barntec UG steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 13 Gewährleistung bei Reparatur und Montage
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Barntec UG unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Muster-GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, entfällt die Haftung von Muster-GmbH für diese Arbeiten. Das Gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
Schlussbestimmungen
Die Barntec UG (haftungsbeschränkt) ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.